Urlaubsreglement – Unterstellung fakultatives Referendum
Eine regelmässige Prüfung der Reglemente mit entsprechender Aktualisierung ist Aufgabe des Schulrates. An der Sitzung vom 25. Februar 2026 wurde das überarbeitete Urlaubsreglement für Schülerinnen und Schüler vom Schulrat verabschiedet. Eine Änderung des Reglements unterliegt dem fakultativen Referendum.
Referendumsvorlage
Fakultatives Referendum gemäss Art. 23, Abs. 1 lit. A Gemeindegesetz (sGS 151.2) und
Art. 15 ff Schulgemeindeordnung der Primarschule Oberbüren-Sonnental.
Gegenstand
Urlaubsreglement für Schülerinnen und Schüler der Primarschulgemeinde Oberbüren-Sonnental
Referendumsfrist
Freitag, 19. Juni 2026 bis Dienstag, 28. Juli 2026
Öffentliche Auflage
Primarschulgemeinde Oberbüren-Sonnental, Schulverwaltung, Billwilerstrasse 12, Oberbüren und auf der Webseite der Primarschulgemeinde Oberbüren-Sonnental unter www.schuleoberbueren.ch.
Quorum
Für das Referendum sind 100 gültige Unterschriften notwendig.
Der Referendumsbogen kann auf www.schuleoberbueren.ch unter Downloads heruntergeladen oder bei der Schulverwaltung der Primarschule Oberbüren-Sonnental, T 071 951 03 11, bezogen werden. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Frist dem Primarschulrat Oberbüren-Sonnental, Billwilerstrasse 12, Oberbüren, einzureichen.
Primarschulrat Oberbüren-Sonnental
