Vorläufig keine Maskenpflicht für Primarschüler/innen
- Der Kanton hat die Massnahmen in den Schulen leicht verschärft. Ab sofort gelten folgende zusätzlichen Bestimmungen:
Maskenpflicht:
- Gilt neu für alle erwachsenen Personen in allen Innenräumen; d.h. auch während des Unterrichts tragen die Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule Masken. Wenn es der Unterrichtsinhalt erfordert, darf die Maske kurzzeitig abgenommen werden. Es ist dann besonders auf die Abstandsregel zu achten.
- Die Maskenpflicht gilt weiterhin für die Schülerinnen und Schüler der Sek l, nicht aber für Kindergarten- und Primarschulkinder.
Elternkontakte:
- Individuelle Eltern- und Beurteilungsgespräche dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Es gilt abzuwägen, in welchen Fällen eine physische Durchführung wichtig ist bzw. wo auch eine alternative Form (telefonisch, online) möglich wäre. Wir empfehlen die Grösse der Gruppe auf höchstens fünf zu beschränken.
- Unterrichtsbesuche und Besuchstage durch Erziehungsberechtigte dürfen bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.
Die Schulleitung