Der Bundesrat hat am Mittwoch, 1. Juli 2020, darüber informiert, dass Personen, die aus Risikoländern in die Schweiz reisen, zu Beginn zehn Tage in Quarantäne müssen. Diese Liste ist Bestandteil der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs. (Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert und ist auf der website des BAG abrufbar!) Die wichtigsten Länder darauf sind: Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Israel, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die USA. Die vollständige Liste wird hier fortlaufend aktualisiert. (Massgebend ist das Einreisedatum in die Schweiz!)
Eltern sind verpflichtet mit ihren Kindern nach Rückkehr aus einem Risikoland in Quarantäne zu gehen. Sollte die Quarantänefrist von 10 Tagen nicht vollumfänglich in der Ferienzeit liegen bzw. dauert über den Schulbeginn am 10.08.2020 heraus, ist der Schulbesuch für die Schülerinnen und Schüler untersagt. Die Quarantäne ist zwingend einzuhalten. Die Klassenlehrpersonen werden die Kinder bei Schulbeginn befragen. Sollten Kinder in die Schule kommen, obwohl ihre Quarantäne noch nicht abgelaufen ist, werden diese sofort nach Hause geschickt (eine Betreuungspflicht durch die Schulen entfällt in diesem Fall)