Der Kanton hat die Schulgemeinden am 22.04.2021 über die ersten Lockerungen in der Schule informiert:
- Die Durchmischung von Klassen ist wieder möglich.
 - Singen auf Primarstufe ist wieder möglich.
 - Sport mit Körperkontakt (Fussball, Unihockey) etc. ist wieder möglich.
 - Eintägige Veranstaltungen in der Schule sind ab dem 26. April wieder erlaubt.
 - Mehrtägige Veranstaltungen sind ab dem 10. Mai wieder erlaubt. (Lager, Schulreisen mit Übernachtungen etc.)
 - Autorenlesungen, Führungen, klassenübergreifende Veranstaltungen sind wieder möglich. Für interne Veranstaltungen gilt keine Obergrenze mehr.
 - Bei Veranstaltungen mit Publikum ist die Obergrenze von 50 Personen zu berücksichtigen.
 
Weiterhin nicht erlaubt:
- Unterrichtsbesuche, Schulbesuchstage durch Erziehungsberechtigte werden nach wie vor ausgesetzt.
 
Die Weisungen und das Musterschutzkonzept, gültig ab dem 26.04.2021, finden Sie unter Downloads.
Die Schulleitung
